Die Einstiegsqualifizierung bietet allen Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Chance, in den Berufsalltag reinzuschnuppern. Wie auch eine Ausbildung kann die Einstiegsqualifizierung in verschiedenen Bereichen absolviert werden.
Was genau ist die Einstiegsqualifizierung?
Der Verlauf ist ähnlich wie bei einem Praktikum, wobei die Maßnahme auf mindestens 6 und höchstens 12 Monate ausgelegt ist. Der Absolvent erhält einen genauen Einblick in den Berufsalltag, kann feststellen, ob die Arbeit ihm Spaß macht und er den Anforderungen gewachsen ist. Der Betrieb macht sich in der Zeit ein Bild über den Teilnehmer und prüft, ob eine langfristige Zusammenarbeit in Frage kommt. Ziel ist in der Regel die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis.
Teilnahme am Berufsschulunterricht
Besteht bei dem Teilnehmer der Einstiegsqualifizierung noch Schulpflicht, so muss er während der Zeit gemeinsam mit den Auszubildenden die entsprechende Berufsschule besuchen. Auch für nicht schulpflichtige Absolventen empfiehlt sich der Unterrichtsbesuch. Ergibt sich aus der Maßnahme die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis, kann die absolvierte Zeit nämlich angerechnet werden – dann darf die in der Schule vermittelte Theorie natürlich nicht fehlen.
Für wen eignet sich die Einstiegsqualifizierung?
Teilnehmen an einem Einstiegsqualifizierungsjahr kann jeder, der unter 25 Jahre alt ist, keinen Ausbildungsplatz findet und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Eine Bewerbung sieht etwa so aus, wie eine Ausbildungsbewerbung.
Vergütung
Im Unterschied zu einem Praktikum ist die Einstiegsqualifizierung sozialversicherungspflichtig und der Betrieb zahlt ein kleines, monatliches Gehalt aus. Dabei müssen tarifliche Vereinbarungen eingehalten werden. Gehalt und Sozialabgaben können auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst werden.
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